Grundstücksbesitzer*innen müssen JETZT die Feststellungserklärung für die Grundsteuer vorbereiten – die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung endet zum 31.10.2022!
Die neue Grundsteuerreform sieht vor, dass der Grundsteuerwert für alle Grundstücke, die sich in Deutschland befinden, neu ermittelt werden muss. Dies ist die neue Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ab 01.01.2025.
Welche Grundlage für die Bemessung dabei im Fall Ihres Grundstückes zur Anwendung kommt, hängt davon ab, in welchem Bundesland sich die Immobilie befindet bzw. um welche Art von Immobilie es sich handelt.
Gerne bieten wir Ihnen für die Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung unseren Service an. Die Zahl der Plätze, die wir hier anbieten können, ist begrenzt – daher möglichst JETZT einen Platz sichern!
Sichern Sie sich Ihren Platz!
und vermeiden Sie Ärger mit dem Finanzamt
Alle Grundstückseigentümer*innen müssen in der Zeit vom 01.07. bis 31.10.2022 eine Erklärung zur Feststellung des neuen Grundbesitzwertes an das Finanzamt übermitteln. Als Eigentümer*in sind Sie zur Abgabe dieser neuen Grundsteuer-Erklärung verpflichtet, egal ob Sie die Immobilie vermieten, selbst nutzen oder brach liegen haben. Bei Nichtabgabe einer Grundsteuererklärung ist mit Sanktionen zu rechnen. Auch bei verspäteter Einreichung ist mit Verspätungszuschlägen zu rechnen.
Der Bewertungsstichtag wurde auf den 01.01.2022 festgelegt. Das bedeutet, dass der Stand des Grundstücks bzw. der Immobilie zu diesem Stichtag entscheidend für alle Angaben in der Grundsteuererklärung ist.
Die neue Grundsteuer wird dann zum 01.01.2025 erhoben. Wir unterstützen Sie, damit Sie unkompliziert die für Sie optimalen Angaben machen können. Unsere Plätze sind begrenzt, daher empfehlen wir schnelle Anmeldung!
Unsere Pakete


Grundsteuer Easy
Misch- & Gewerbeimmobilien
Grundsteuererklärung mit ad.fides leicht gemacht
Grundsteuer-Service
Ablauf
Nach der Anmeldung auf unserer Plattform und der Zahlung einer einmaligen Registrierungsgebühr von 49,00 € erhalten sie einen Link, der Ihnen Zugriff zur Datenerfassung und Grundstückshinterlegung erlaubt. Damit müssen Sie jetzt beginnen, denn die Zeit bis Juli ist knapp – unsere Kapazitäten sind es leider auch. Deshalb: Jetzt registrieren, wir garantieren Ihnen die pünktliche und korrekte Abgabe. Das Honorar zahlen Sie erst nach Übermittlung an das Finanzamt im Juli!

Unterlagen
Sie reichen Ihre Unterlagen zu Ihrem Grundstück bzw. Ihrer Immobilie elektronisch bei uns ein.

Übermittlung
Unsere Grundsteuer-Experten erstellen auf Grundlage Ihrer Daten die optimale Feststellungserklärung für den Grundbesitzwert. Nach Freigabe wird die Erklärung elektronisch und fristgemäß an das Finanzamt übermittelt.

Prüfung
Abschließend prüfen wir den Grundsteuerwert-Bescheid vom Finanzamt für Sie – fertig!
Die Lösung für Ihre Grundsteuererklärung
Sparen Sie Zeit und geben Sie den Papierkram ab
Damit Ihre vorhandenen Grundstücks- und Immobilienwerte fristgerecht an die Finanzverwaltung übermittelt werden können, müssen Sie JETZT mit den Vorbereitungen starten. Wir unterstützen Sie gerne bei der Bewältigung der Grundsteuererklärung! Dazu haben wir ein einfaches Verfahren entwickelt: Wir bieten Ihnen zwei Lösungen an, eine für Wohnimmobilien und eine für Misch- und Gewerbeimmobilien.
Es gibt nur begrenzte Plätze, daher jetzt registrieren!
Grundsteuer easy
für
Wohnimmobilien
269 €*
- Bewertung von Wohngebäuden (z.B. Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Mehrfamilienhaus)
- Ermittlung der Grundsteuer
- Erstellung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes
- Übermittlung der Daten an das Finanzamt
- Prüfung des Bescheids vom Finanzamt
für
Misch- und Gewerbeimmobilien**
ab 399 €*
- Bewertung von Geschäftsgebäuden und Grundstücken, Gebäuden und Grundstücken der Land- und Forstwirtschaft
- Ermittlung der Grundsteuer
- Erstellung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes
- Übermittlung der Daten an das Finanzamt
- Prüfung des Bescheids vom Finanzamt
* Es wird eine zusätzliche Registrierungsgebühr in Höhe von einmalig 49 € berechnet.
Sofern Sie bereits Mandant/in bei ad.fides sind, fällt diese Gebühr weg. Alle Preise inkl. 19 % USt.
** inkl. drei Gebäudeteile, je weiteres Gebäudeteil 59 €
Grundsteuer
FAQ

Welche Grundstücke müssen neu bewertet werden?
Alle Grundstücks- und Immobilien-Besitzer*innen müssen dem Finanzamt eine digitale Steuererklärung zur Festsetzung der Grundsteuer nach neuem Recht einreichen.

Welche Fristen sind zu beachten?
Ab dem 01.07.2022 veröffentlicht die Finanzverwaltung die Formulare. Bis zum 31.10.2022 müssen dort alle Grundsteuererklärungen in digitaler Form eingereicht werden

Welche Rechtsgrundlage gilt für mein Grundstück?
Das hängt vor allem von dem Bundesland ab, in dem sich Ihr Grundstück befindet – die Bemessung erfolgt nach einem neuen Landesrecht.

Welche Kosten kommen auf mich zu?
Unseren Service garantieren wir Ihnen zu einem Festpreis. Je nachdem, ob Sie eine Wohnimmobilie oder eine Misch- oder Gewerbeimmobilie haben, bieten wir Ihnen für Ihre Immobilie ein festes Servicepaket an.
Ihre Grundsteuer-Expert*innen

Dipl.-Finanzwirt und Steuerberater
Tjark-Ture Dierks

Steuerassistentin
Tanja Koscielny

Dipl.-Finanzwirtin und Steuerberaterin